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Schornsteinaufsätze

Sofern Sie ein Öl- oder Gasbrennwertkessel mit einer Kunststoffabgasleitung betreiben möchten sollten Sie folgende Dinge beachten. Das Mündungspaket der Abgasleitung muss metallisch ausgeführt werden. Sofern die Verbrennungsluftversorgung des Brennwertkessels von der Mündung aus erfolgt (LAS) muss der Festbrennstoffkamin zusätzlich um 0,5 m erhöht werden um sicherzustellen, daß keine Abgase des mit festen Brennstoffen betriebenen Ofens in die Ansaugung des Brennwertkessels gelangen. Bei raumluftabhängiger Betriebsweise des Brennwertkessels reicht die metallische Ausführung des Mündungspaketes der Brennwertleitung und es ist keine Erhöhung / Aufsatz bei dem anderen Kaminzug erforderlich. Entsprechend der DIN 18160 muss die Erhöhung des Schornsteins in Form und Größe unverändert bleiben. Aus diesem Grund haben wir auch die Aufsätze in unterschiedlichster Ausführung (rund, quadratisch, rechteckig sowie quadratisch mit abgerundeten Ecken) um den Anforderungen der Gesetzlichkeiten Genüge zu tun. Sofern Sie das aus Kunststoff bestehende Mündungspaket der Brennwertleitung im Nachhinein nicht ändern möchten ist es erforderlich, die Baumaßnahme im Vorfeld mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger abzusprechen oder eine Kaminerhöhung von 1,0 m zu bestellen. Diese Forderungen und gesetzliche Vorschriften dienen zum einen dem Brandschutz. Sofern Sie einen vorhandenen Schornstein aufgrund schlechter Zugverhältnisse oder Dachaufbauten erhöhen müssen können diese Aufsätze bist zu einer Höhe von 1,0 m einwandig ohne zusätzliche Statik erhöht werden. Bei Verlängerungen größer als 1,0 m muss die Erhöhung doppelwandig ausgeführt werden.

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Schornsteinaufsätze

Sofern Sie ein Öl- oder Gasbrennwertkessel mit einer Kunststoffabgasleitung betreiben möchten sollten Sie folgende Dinge beachten. Das Mündungspaket der Abgasleitung muss metallisch ausgeführt werden. Sofern die Verbrennungsluftversorgung des Brennwertkessels von der Mündung aus erfolgt (LAS) muss der Festbrennstoffkamin zusätzlich um 0,5 m erhöht werden um sicherzustellen, daß keine Abgase des mit festen Brennstoffen betriebenen Ofens in die Ansaugung des Brennwertkessels gelangen. Bei raumluftabhängiger Betriebsweise des Brennwertkessels reicht die metallische Ausführung des Mündungspaketes der Brennwertleitung und es ist keine Erhöhung / Aufsatz bei dem anderen Kaminzug erforderlich. Entsprechend der DIN 18160 muss die Erhöhung des Schornsteins in Form und Größe unverändert bleiben. Aus diesem Grund haben wir auch die Aufsätze in unterschiedlichster Ausführung (rund, quadratisch, rechteckig sowie quadratisch mit abgerundeten Ecken) um den Anforderungen der Gesetzlichkeiten Genüge zu tun. Sofern Sie das aus Kunststoff bestehende Mündungspaket der Brennwertleitung im Nachhinein nicht ändern möchten ist es erforderlich, die Baumaßnahme im Vorfeld mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger abzusprechen oder eine Kaminerhöhung von 1,0 m zu bestellen. Diese Forderungen und gesetzliche Vorschriften dienen zum einen dem Brandschutz. Sofern Sie einen vorhandenen Schornstein aufgrund schlechter Zugverhältnisse oder Dachaufbauten erhöhen müssen können diese Aufsätze bist zu einer Höhe von 1,0 m einwandig ohne zusätzliche Statik erhöht werden. Bei Verlängerungen größer als 1,0 m muss die Erhöhung doppelwandig ausgeführt werden.

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